Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche 


Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

 

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

 

  • U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
  • U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
  • U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
  • U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
  • U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
  • U6: mit 1 Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
  • U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U7a: mit 3 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
  • J1: mit 12 bis 15 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen) [wir führen die J1 am liebsten im Alter zwischen 13 und 14 Jahren durch]

 

Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen).

 

Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und versäumte Termine werden angemahnt.